Was die Anwendung aushält, wo die Daten liegen, was ein Verfahren kostet. Wo wir Werte nennen, sind sie gemessen und nicht geschätzt.
Im Regelfall nicht, und die Anwendung zwingt ihn auch nicht dazu. § 274 Abs. 2 InsO gibt dem Sachwalter die Überwachung, keine Genehmigungspflicht; § 275 Abs. 1 Satz 2 InsO gibt ihm ein Widerspruchsrecht. Beim Anlegen des Verfahrens wird deshalb eines von zwei Regimen gewählt. Zustimmung: Jede Zahlung braucht seine ausdrückliche Annahme, passend etwa bei einer Anordnung nach § 277 InsO. Widerspruch: Er sieht den Stand und kann widersprechen, sonst wird die Zahlung nach einer vereinbarten Frist in Werktagen ausführbar. Eine Rückfrage oder ein Widerspruch hält die Frist an, danach wird diese Zahlung nur noch durch ausdrückliche Annahme frei. Das Regime steht in der Verfahrensübersicht und ist durch die Beraterseite änderbar.
Nein, und das ist bewusst so gebaut. Bericht, Historie und CSV-Export unterscheiden drei Wege: angenommen (er hat ausdrücklich zugestimmt), zur Kenntnis genommen (er hat die Zahlung gesehen und abgehakt) und ohne Widerspruch (die Frist ist ohne Reaktion abgelaufen). Der letzte Fall wird nirgends als Zustimmungserklärung dargestellt. Im Protokoll steht dazu der Fristablauf als Zeitpunkt und das System als Auslöser, nicht eine Person, die nichts getan hat.
Für die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren nach §§ 270 ff. InsO, also überall dort, wo eine Beraterseite Zahlungen einreicht und ein Sachwalter sie überwacht. Das Zwei-Rollen-Modell ist der Kern der Anwendung. Im Regelverfahren ohne diese Aufteilung spielt sie ihre Stärke nicht aus.
Gemessen haben wir mit 20.000 Zahlungen in einem einzigen Verfahren. Liste, Suche, Sortierung und Audit-Log bleiben dabei unter einer Zehntelsekunde, weil Filterung und Blättern in der Datenbank laufen und nicht im Browser. Die Werte stehen unten in der Tabelle. Nach oben ist damit praktisch keine Grenze gesetzt, die im Verfahrensalltag erreicht wird.
Beliebig viele. Jedes Verfahren ist strikt getrennt, Zugänge werden pro Verfahren vergeben. Abgerechnet wird nur, worin tatsächlich Zahlungen eingereicht werden.
Unbegrenzt, ohne Lizenzkosten. Das Hauptkonto legt Unterkonten an und entscheidet je Konto, ob dessen Zahlungen zuerst intern freigegeben werden oder direkt an den Sachwalter gehen. Der Zugang des Sachwalters kostet ebenfalls nichts.
Nein. Adnoto läuft vollständig im Browser, es gibt nichts zu installieren und keine Updates einzuspielen. Voraussetzung ist ein aktueller Browser, mehr nicht.
Ja, dieselbe Anwendung, keine reduzierte Zweitversion. Der Sachwalter sieht unterwegs dieselbe Liste wie am Rechner und kann dort entscheiden. Geprüft ist die Darstellung bis hinunter zu 390 Pixeln Breite, also dem gängigen Telefonformat.
PDF-Dateien bis 25 MB je Beleg. Aus E-Rechnungen im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format liest die Anwendung Rechnungsnummer, Betrag und Lieferant direkt aus dem eingebetteten Datensatz; bei anderen PDFs aus der Textebene. Die Felder sind danach vorausgefüllt und bleiben änderbar.
Eine automatische Anbindung an ERP- oder Buchhaltungssysteme gibt es derzeit nicht. Der Weg hinaus führt über Excel/CSV und den vollständigen Export; der Weg hinein über die PDF-Auslesung. Wenn Sie eine bestimmte Schnittstelle brauchen, sagen Sie es uns, das steuert unsere Reihenfolge.
Ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland, betrieben von einem nach ISO/IEC 27001 zertifizierten Anbieter. Kein Transfer in Drittländer, auch nicht bei Sicherungen. Mehr dazu auf der Sicherheitsseite.
Täglich, verschlüsselt, zusätzlich räumlich getrennt innerhalb Deutschlands gespiegelt. Die Wiederherstellung ist real durchgespielt worden, nicht nur dokumentiert.
Ja. Zahlungsliste und Audit-Log als CSV für Excel, der komplette Verfahrensordner samt Belegen als ZIP, der Verfahrensbericht über den Druckdialog als PDF. Im Lasttest dauerte die CSV-Ausleitung von 20.000 Zahlungen 4,4 Sekunden. Nach Abschluss eines Verfahrens bleibt das Archiv mindestens drei Jahre zugänglich.
Unterkonten sehen nur die ihnen zugewiesenen Zahlungen und nur die freigeschalteten Verfahren, nie andere Mandate der Kanzlei. Verfahrensbericht und Ausleitungen sind der Sachwalterseite, dem Hauptkonto und dessen Stellvertretern vorbehalten. Geprüft wird das auf dem Server bei jedem Aufruf, nicht nur in der Oberfläche. Eine Selbstregistrierung gibt es nicht: Konten entstehen nur durch Einladung.
175 € Bereitstellung je laufendem Verfahren und Monat, dazu eine verbrauchsabhängige Vergütung pro eingepflegter Zahlung, die mit dem Volumen sinkt. Die konkrete Staffel steht im Softwarenutzungsvertrag des Verfahrens, vor der Freigabe. Abgerechnet wird nachträglich, nie im Voraus.
Nichts. Ein Verfahren wird nur abgerechnet, wenn darin Zahlungen eingereicht wurden. Erneut eingereichte Zahlungen nach einer Rückfrage zählen nicht doppelt.
Das schuldnerische Unternehmen. Die Vergütung gehört zu den Kosten des Verfahrens, nicht zum Budget der Kanzlei. Die Rechnung wird im Verfahren automatisch als Zahlung eingestellt und ist damit für Liquiditätsplanung, Gericht und Gläubigerausschuss sichtbar.
Das Portal Ihrer Kanzlei samt eigener Adresse richten wir ein, das kostet nichts. Ein Verfahren legen Sie danach selbst an: Aktenzeichen, Schuldner, auf Wunsch ein Gesamtbudget. Den Sachwalter laden Sie per E-Mail ein, er vergibt sein Passwort über den Einladungslink selbst.
Nein. Keine Einrichtungsgebühr, keine Mindestlaufzeit, jederzeit ohne Kündigungsfrist beendbar. Der Export bleibt Ihnen in jedem Fall.
Ein Verfahren mit 20.000 eingereichten Zahlungen, gemessen als Antwortzeit des Servers. Zum Vergleich: Verfahren dieser Größe kommen im Markt praktisch nicht vor, üblich sind einige Hundert bis wenige Tausend Zahlungen.
| Zahlungsliste öffnen (100 Zahlungen je Seite) | 0,07 s |
| Nach Betrag sortieren | 0,06 s |
| Volltextsuche über alle Zahlungen | 0,07 s |
| Sprung auf Seite 150 der Liste | 0,07 s |
| Historie mit Filtern öffnen | 0,05 s |
| Audit-Log öffnen | 0,03 s |
| Verfahrensbericht erzeugen | 0,4 s |
| Alle 20.000 Zahlungen als CSV ausleiten | 4,4 s |
Gemessen im August 2026 auf einer Testinstallation mit der ausgelieferten Programmfassung. Der Netzweg zum Anwender kommt hinzu.
Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir antworten mit derselben Genauigkeit.