Bildschirmansichten aus der laufenden Anwendung, vom Einreichen der ersten Rechnung bis zum Bericht für das Gericht. Zum Vergrößern anklicken.
Das Unterkonto stellt die Rechnung ein: PDF hochladen, Angaben prüfen, absenden. Sichtbar ist für dieses Konto nur, was ihm zugewiesen wurde.
Zur internen FreigabeDas Hauptkonto der Kanzlei prüft, gibt frei oder schickt mit Begründung zurück. Erst danach verlässt die Zahlung das Haus.
Beim SachwalterEntscheiden oder nur zur Kenntnis nehmen, mit Budgetstand vor der Entscheidung. Was die letzte Station verlangt, bestimmt das Regime des Verfahrens, siehe unten.
AbgeschlossenKleine Kanzleien überspringen die mittlere Station: Konten mit Direkt-Einreichung gehen sofort an den Sachwalter. Jeder Schritt steht mit Zeitpunkt und Person im Audit-Log.
Rechnung als PDF hochladen: Das Portal liest Rechnungsnummer, Betrag und Lieferant aus, auch aus E-Rechnungen im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format, und führt in drei Schritten zur Einreichung. Die Rechnung bleibt daneben als Vorschau sichtbar.
Entscheiden direkt in der Liste, auf Wunsch für mehrere Zahlungen gleichzeitig. Je nach Regime des Verfahrens heißt das Annehmen, Zurückschicken mit Begründung und Ablehnen, oder im Widerspruchsmodus Zur Kenntnis, Rückfrage und Widerspruch. Je Zahlung steht dort das verbleibende Budget; Eilig- und Überfällig-Markierungen, Suche und Excel-Export sind eingebaut.
Der Sachwalter muss nicht jede Zahlung inhaltlich prüfen, verantwortlich bleibt er trotzdem. Deshalb hebt die Liste hervor, was Hinsehen verdient: keine Budgetzuordnung, Betrag über dem Budgetrest, kein Beleg. Der Schnellfilter „Auffällig“ reduziert den Stapel auf genau diese Fälle.
Beleg mit PDF-Vorschau, die Budget-Ausschöpfung vor und nach dieser Zahlung, der Kommentarverlauf beider Seiten und die Zuweisung an ein Teammitglied. Alles im selben Fenster, ohne die Liste zu verlassen.
Der Berater legt Budgets für selbst gewählte Kategorien an, etwa Rohstoffe, Logistik oder Energie. Ein Budget gilt für das ganze Verfahren, für den laufenden Monat oder für einen festen Zeitraum. Freigegebene und vorgemerkte Beträge stehen nebeneinander, sodass der Sachwalter eine Überschreitung vor seiner Entscheidung sieht.
Aktenzeichen, Schuldner und auf Wunsch ein Gesamtbudget genügen. Es braucht kein Einrichtungsprojekt und keinen Termin: Die Kanzlei legt das Verfahren an und lädt den Sachwalter per E-Mail ein, der sein Passwort über den Einladungslink selbst vergibt.
Erfasst wird meist am Schreibtisch, entschieden oft unterwegs. Der Sachwalter sieht auf dem Telefon dieselbe Liste wie am Rechner: Betrag, Lieferant, rechtliche Einordnung und das verbleibende Budget, daneben die Entscheidungen des jeweiligen Regimes. Keine App, keine reduzierte Zweitversion.
Nach dem Login steht in klaren Sätzen, was über alle Verfahren hinweg offen ist. „Jetzt erledigen“ führt direkt an die zugehörige Stelle.
Wer hat wann eingestellt, wer hat wann entschieden, mit welcher Begründung? Abgeschlossene und abgelehnte Zahlungen mit ihrem vollständigen Bearbeitungsverlauf, filterbar nach Zeitraum, Kategorie und Status.
Das ist keine Bildschirmansicht, sondern der Bericht selbst: Summen nach Status, Auswertung nach rechtlicher Einordnung (alt, vIV, iV, MUZ), Budgetstände und die Chronik aller Entscheidungen. Erzeugt aus dem Audit-Log, über den Druckdialog als PDF für Gericht und Gläubigerausschuss.
Jeder Schritt landet automatisch in einer lückenlosen, nicht veränderbaren Historie: der Nachweis der Eigenverwaltung gegenüber Gericht, Gläubigerausschuss und Sachwalter, als CSV exportierbar.
Das Hauptkonto der Kanzlei legt Zugänge an und entscheidet je Konto, ob dessen Zahlungen zuerst intern freigegeben werden oder direkt an den Sachwalter gehen. Ein Unterkonto sieht nur die ihm zugewiesenen Vorgänge.
Feste Kreditoren mit Kontaktdaten und rechtlicher Einordnung (Altverbindlichkeit, vIV, iV). Beim Einreichen erkennt das Portal den Lieferanten aus der PDF und ordnet die Zahlung zu.
Meistens nicht. § 274 Abs. 2 InsO gibt ihm die Überwachung, keine Genehmigungspflicht, und § 275 Abs. 1 Satz 2 InsO ein Widerspruchsrecht. Beim Anlegen des Verfahrens wird deshalb festgelegt, wie die letzte Station arbeitet.
Zustimmung
Jede Zahlung braucht die ausdrückliche Annahme des Sachwalters. Ohne sie geht nichts hinaus. Passend, wenn das Gericht die Zustimmungsbedürftigkeit angeordnet hat (§ 277 InsO) oder die Beteiligten es so vereinbaren.
Widerspruch
Der Sachwalter sieht den Stand und kann widersprechen. Tut er es nicht, wird die Zahlung nach der vereinbarten Frist ausführbar, gezählt in Werktagen. Eine Rückfrage oder ein Widerspruch hält die Frist an: Danach wird diese Zahlung nur noch durch eine ausdrückliche Annahme frei.
Im Nachweis bleiben die Wege unterscheidbar: angenommen, zur Kenntnis genommen oder ohne Widerspruch. Was ohne Reaktion frei wurde, sieht in Bericht und Export nie wie eine Zustimmung aus. Das Regime steht in der Verfahrensübersicht und ist durch die Beraterseite änderbar.