Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieter: AUrum Interactive, Inhaber Arbresh Ujkani, Missundestraße 6, 22769 Hamburg („Anbieter“). Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, nicht an Verbraucher. Stand: 13. Juli 2026.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt die webbasierte Plattform „Adnoto“ (adnoto.de) zur Erfassung, Prüfung und Freigabe von Zahlungen in Eigenverwaltungsverfahren als Software-as-a-Service bereit.

(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf adnoto.de in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.

(3) Der Quellcode ist nicht Vertragsgegenstand; Rechte werden nur zur bestimmungsgemäßen Nutzung während der Laufzeit eingeräumt.

§ 2 Vertragsschluss und Konten

(1) Der Vertrag kommt durch individuelle Vereinbarung (Textform genügt) zwischen dem Anbieter und der Berater-Kanzlei (nachfolgend „Berater“) zustande; eine Selbstregistrierung gibt es nicht.

(2) Der Anbieter richtet den Berater samt Hauptkonto ein; weitere Konten (Unterkonten, Sachwalter) werden über die Plattform eingeladen.

(3) Verfahren werden vom Berater über die Plattform beantragt. Die Nutzung je Verfahren setzt die Zustimmung zum verfahrensbezogenen Softwarenutzungsvertrag und die Freigabe durch den Anbieter voraus; die Zustimmung erfolgt elektronisch und wird revisionssicher protokolliert.

(4) Der Berater hält Zugangsdaten geheim und stellt sicher, dass nur berechtigte Personen zugreifen; Handlungen über seine Konten werden ihm zugerechnet.

§ 3 Rollen im Verfahren

(1) Der Berater (Berater-Kanzlei) führt Verfahren an, lädt Zahlungen hoch und verwaltet sein Team. „Kunde“ ist das jeweilige schuldnerische Unternehmen, für das der Berater das Verfahren führt.

(2) Dem vom Berater benannten Sachwalter-Büro räumt der Anbieter unentgeltlich die zur Prüfung und Entscheidung erforderlichen Zugriffsrechte ein; die Nutzung durch das Sachwalter-Büro erfolgt im Rahmen des Vertrags des Beraters.

§ 4 Pflichten des Beraters

(1) Der Berater ist Verantwortlicher für die von ihm eingestellten Inhalte und gewährleistet deren Rechtmäßigkeit, insbesondere die datenschutzrechtliche Befugnis.

(2) Zulässig sind ausschließlich verfahrensbezogene Inhalte; rechtswidrige Inhalte sind untersagt.

(3) Der Abschluss der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Anlage AVV) ist Voraussetzung der Nutzung.

§ 5 Vergütung

(1) Je Verfahren fällt für jeden Kalendermonat, in dem mindestens eine Zahlung erstmalig eingereicht wird, eine Bereitstellungspauschale an; zusätzlich fällt eine verbrauchsabhängige Vergütung je erstmalig eingereichter Zahlung an. Die konkreten Beträge und die Staffel ergeben sich aus dem verfahrensbezogenen Softwarenutzungsvertrag (§ 2 Abs. 3). Wiedereinreichungen nach Rückfragen zählen nicht erneut; Monate ohne eingereichte Zahlung sind für das Verfahren kostenfrei.

(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(3) Vergütungsschuldner der verfahrensbezogenen Entgelte ist das jeweilige schuldnerische Unternehmen („Kunde“) als Partei des Softwarenutzungsvertrags (Masseverbindlichkeit); der Berater handelt bei dessen Abschluss als Bevollmächtigter des Kunden und versichert seine Bevollmächtigung.

(4) Für ein freigegebenes Verfahren gelten die im Softwarenutzungsvertrag vereinbarten Konditionen für dessen gesamte Laufzeit fort; Änderungen der allgemeinen Konditionen wirken nur für danach beantragte Verfahren.

§ 6 Archiv („mindestens 3 Jahre“)

(1) Nach Abschluss eines Verfahrens bleiben dessen Historie, Audit-Log und Berichte für den Berater mindestens 3 Jahre ab Abschluss lesend zugänglich und exportierbar, ohne zusätzliche Vergütung.

(2) Ein vollständiger Export (Berichte, CSV/Excel, Dokumente) ist jederzeit möglich.

(3) Endet der Vertrag insgesamt, gilt § 8 Abs. 3.

§ 7 Verfügbarkeit, Wartung, Support

(1) Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform von 98,5 % im Monatsmittel; ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.

(2) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt.

(3) Der Anbieter sichert die Daten täglich einschließlich räumlich getrennter Kopie; die Wiederherstellbarkeit wird regelmäßig erprobt.

(4) Support per E-Mail an kontakt@adnoto.de, Reaktion an Geschäftstagen in angemessener Frist.

§ 8 Laufzeit, Kündigung, Datenherausgabe

(1) Der Vertrag läuft unbefristet und ist von beiden Seiten jederzeit ohne Frist in Textform kündbar; bereits angefallene Monatsvergütungen bleiben geschuldet.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Daten 90 Tage zum Export bereit und löscht sie anschließend, sofern der Berater nicht die Archivoption (§ 6) für abgeschlossene Verfahren fortführen will; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§ 9 Haftung

(1) Unbeschränkt haftet der Anbieter für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die in den letzten 12 Monaten für das betroffene Verfahren gezahlte Vergütung.

(3) Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Anbieter (§ 7 Abs. 3) eingetreten wäre.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln nicht-öffentliche Informationen der anderen Seite vertraulich; der Anbieter beachtet die Verschwiegenheitspflichten aus der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (einschließlich der Verpflichtung nach § 203 StGB).

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag regelt ausschließlich die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Anlage).

§ 11 Änderungen dieser AGB

Änderungen werden dem Berater mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt; widerspricht der Berater nicht binnen vier Wochen, gelten sie als angenommen, hierauf wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Änderungen, die das Leistungsverhältnis zu seinem Nachteil wesentlich verändern, bedürfen der Zustimmung des Beraters.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Berater Kaufmann ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.